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Springt eine Reiserücktrittsversicherung auch bei einer Corona-Erkrankung ein?

Reiserücktrittsversicherung Corona: Greift sie bei einer Erkrankung?

Die Reiserücktrittsversicherung Corona bietet Reisenden Sicherheit, wenn sie ihre geplante Reise aufgrund einer Covid-19-Erkrankung nicht antreten können. Tritt vor Reiseantritt eine unerwartete schwere Krankheit auf, springt die Versicherung ein und übernimmt die anfallenden Stornokosten. Gerade bei kostspieligen Reisen, Familienurlauben mit Kindern oder Reisen von Senioren kann der Abschluss einer solchen Police sinnvoll sein. Neben dem Rücktritt kann je nach Anbieter auch der Reiseabbruch oder eine unfreiwillige Verlängerung abgesichert werden, was besonders bei Flugreisen, Kreuzfahrten oder Busreisen von Bedeutung ist. Wichtig zu wissen: Die meisten Versicherungen verlangen einen ärztlichen Nachweis über die Erkrankung, um die Erstattung zu gewähren. Auch kurzfristige Krankheitsmeldungen werden in der Regel akzeptiert, sofern sie unmittelbar vor Reiseantritt eingereicht werden.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei Corona?

Da Covid-19 als weltweite Pandemie gilt, schließen manche Versicherungen Pandemie-Fälle aus. Es ist daher entscheidend, vor Vertragsabschluss die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. Einige Anbieter verweigern die Kostenerstattung, wenn das Auswärtige Amt vor der geplanten Reise eine Reisewarnung ausspricht. Andere hingegen leisten auch in solchen Fällen, sofern eine medizinische Notwendigkeit für den Rücktritt vorliegt. Wichtig ist ebenfalls, auf eine Police ohne Selbstbeteiligung zu achten, um im Stornofall keine zusätzlichen Kosten zu tragen. Wer sich absichern möchte, sollte gezielt nach Tarifen suchen, die explizit Covid-19-Erkrankungen einschließen.

Wer Wert auf einen umfassenden Schutz legt, sollte zudem prüfen, ob die Versicherung auch bei Quarantäneanordnungen greift. Dies ist vor allem für Reisende relevant, die vor Ort positiv getestet werden und die Rückreise verschieben müssen. Zusätzlich kann es hilfreich sein, wenn die Police die Kosten für eine notwendige Unterbringung während einer Quarantäne übernimmt. Einige Versicherer bieten spezielle Corona-Zusatzpakete an, die neben der Stornierung auch Leistungen bei Reiseabbruch oder verspäteter Heimreise einschließen. Wer eine Reise in Länder plant, in denen strengere Einreiseregeln gelten, sollte darauf achten, dass die Reiserücktrittsversicherung auch bei verweigerter Einreise einspringt.

Generell empfiehlt es sich, die Versicherung direkt nach der Reisebuchung abzuschließen. Je früher die Police abgeschlossen wird, desto besser ist man vor kurzfristigen Krankheitsfällen geschützt. Vor allem in Zeiten der Pandemie kann sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung mit Corona-Schutz als wertvolle Investition erweisen.

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