Viele Reiseveranstalter bieten ihren Kunden einen Reisegutschein bei abgesagter Reise an. Dieser Gutschein kann zu einem späteren Zeitpunkt für eine neue Buchung verwendet werden. Doch sind Reisende wirklich verpflichtet, diesen anzunehmen?
Ihre Rechte bei einer stornierten oder abgesagten Reise
Rechtlich gesehen sind Sie nicht dazu verpflichtet, einen Reisegutschein bei abgesagter Reise zu akzeptieren. Stattdessen haben Sie das Recht, sich den vollen Reisepreis erstatten zu lassen. Dies ist in der EU-Pauschalreiserichtlinie festgelegt. Sollten Sie also nicht an einer späteren Reise interessiert sein oder dem Anbieter nicht vertrauen, können Sie auf eine Rückzahlung bestehen.
Dennoch kann es sinnvoll sein, den Reisegutschein bei abgesagter Reise freiwillig anzunehmen. Dies unterstützt den Reiseveranstalter finanziell und ermöglicht eine spätere Nutzung. Allerdings birgt diese Lösung auch Risiken. Sollte der Anbieter zwischenzeitlich Insolvenz anmelden, könnten Sie den Wert des Gutscheins verlieren. Deshalb ist es ratsam, sich vor einer Entscheidung über die finanzielle Lage des Veranstalters zu informieren.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Flexibilität des Gutscheins. Manche Anbieter setzen eine begrenzte Gültigkeitsdauer fest oder lassen eine Einlösung nur für bestimmte Reiseziele zu. Prüfen Sie daher genau die Bedingungen, bevor Sie sich für einen Reisegutschein wegen Reiseabsage entscheiden. Wenn Sie bereits wissen, dass Sie in naher Zukunft reisen möchten und mit dem Veranstalter zufrieden sind, könnte der Reisegutschein für eine stornierte Reise eine bequeme Alternative sein.
Gesetzliche Änderungen zum Reisegutschein bei abgesagter Reise möglich
Derzeit wird eine gesetzliche Regelung diskutiert, die eine Gutscheinlösung als verpflichtende Alternative zur Rückerstattung vorsieht. Da es sich hierbei um eine EU-weite Regelung handelt, muss die Europäische Kommission diesen Vorschlag noch endgültig bewerten. Bis dahin bleibt Ihr Recht auf Erstattung des Reisepreises bestehen.
Zusätzlich gibt es Überlegungen zur staatlichen Absicherung von Reisegutscheinen bei stornierten Reisen. In einigen Ländern wurden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass Gutscheine im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert sind. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob ähnliche Maßnahmen auch auf EU-Ebene eingeführt werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich über die aktuellen Entwicklungen regelmäßig informieren.
Fazit: Ein Reisegutschein bei abgesagter Reise kann eine sinnvolle Option sein, ist jedoch nicht verpflichtend. Wer sicher gehen will, sollte auf die gesetzlich verankerte Rückerstattung bestehen. Falls Sie sich für einen Gutschein entscheiden, achten Sie auf die Konditionen und mögliche Absicherungen, um finanzielle Risiken zu minimieren.