ratgeber

Was soll ich tun, wenn der Reiseveranstalter Insolvenz anmeldet?

Was tun, wenn der Reiseveranstalter Insolvenz anmeldet? Diese Frage stellen sich viele Urlauber, wenn plötzlich Flüge oder Hotelbuchungen nicht mehr verfügbar sind. Besonders ärgerlich ist es, wenn die Reise bereits angetreten wurde und Urlauber im Ausland stranden. In solchen Fällen hängt es von der Art der Buchung ab, welche Rechte Reisende haben.

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann in der Regel aufatmen: Dank des Sicherungsscheins sind Reisende vor finanziellen Verlusten geschützt. Sollte eine Fluggesellschaft Insolvenz anmelden, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Gleiches gilt, wenn das Hotel aufgrund der Insolvenz des Anbieters nicht bezahlt wurde – dann übernimmt die Versicherung die Kosten oder sorgt für eine alternative Unterkunft.

Anders sieht es aus, wenn Urlauber die Reiseleistungen einzeln gebucht haben. Wer sein Flugticket direkt bei einer Airline gekauft hat, muss im Falle einer Fluggesellschaft Insolvenz oft selbst für einen Ersatzflug aufkommen. Zwar gibt es grundsätzlich Entschädigungsansprüche, doch diese fließen in die Insolvenzmasse, sodass eine Rückerstattung unsicher bleibt.

Reiseveranstalter Insolvenz – Was tun?

Im Falle einer Reiseveranstalter Insolvenz sollten Betroffene schnell handeln. Wer noch nicht abgereist ist, sollte überprüfen, ob die Reise überhaupt noch stattfinden kann. Wurde die Reise über ein Reisebüro gebucht, kann dieses als Vermittler helfen. Wichtig ist, umgehend Kontakt mit dem Reiseveranstalter, der Insolvenzversicherung oder der Bank aufzunehmen, falls eine Kreditkartenzahlung vorliegt. Viele Banken bieten Rückbuchungsoptionen an.

Falls sich Reisende bereits im Urlaubsland befinden und von der Reiseveranstalter Insolvenz betroffen sind, sollten sie zunächst mit der Hotelrezeption oder der Airline klären, ob die gebuchten Leistungen bereits bezahlt wurden. Falls nicht, kann der Sicherungsschein helfen oder es müssen Alternativen gesucht werden. In einigen Fällen hilft die Verbraucherzentrale, um rechtliche Schritte zu prüfen.

Um sich für die Zukunft abzusichern, ist es ratsam, auf Pauschalreisen mit Sicherungsschein zu setzen und zusätzlich eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. So sind Urlauber im Ernstfall vor finanziellen Einbußen geschützt.

Disclaimer:
Die Inhalte dieses Ratgebers wurden sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtliche, medizinische, finanzielle oder sonstige fachliche Beratung dar. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen wird nicht übernommen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Anwendung der hier gegebenen Hinweise entstehen, wird keine Haftung übernommen. Bei spezifischen Fragen empfehlen wir, einen qualifizierten Fachmann zu konsultieren.