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Wie soll ich auf Post vom ausländischen Inkassobüro reagieren?

Inkassobrief aus dem Ausland – was tun?

Immer wieder fordern Inkassobüros hohe Beträge für Parkverstöße im Ausland. Besonders in Kroatien erhalten Reisende häufig einen Inkassobrief aus dem Ausland, der oft überhöhte Summen verlangt. Doch wie sollten Betroffene darauf reagieren?

Zuerst sollten Empfänger prüfen, ob das Schreiben überhaupt echt ist. Nicht jede Zahlungsaufforderung aus dem Ausland ist berechtigt. Betrüger versenden gelegentlich gefälschte Inkassoschreiben, um Autofahrer zu einer Zahlung zu bewegen. Wer eine solche Forderung erhält, kann anhand von Buchungsbelegen, Parktickets oder anderen Nachweisen kontrollieren, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt.

Muss man den Inkassobrief aus dem Ausland bezahlen?

Grundsätzlich entscheidet jeder selbst, ob er eine außergerichtliche Einigung anstrebt. Wer zahlen möchte, kann dem Inkassobüro einen angemessenen Vergleichsbetrag vorschlagen. Dabei lohnt es sich, die Forderung genau zu prüfen und sich über die rechtliche Lage zu informieren. Da die Sachverhalte oft individuell sind, kann juristischer Rat helfen, bevor man eine Zahlung leistet.

Inkassobüros fügen ihren Forderungen häufig zusätzliche Gebühren hinzu. Viele dieser Kosten sind nicht zulässig. Deshalb sollten Empfänger genau analysieren, ob die Höhe der Forderung gerechtfertigt ist. Überzogene Mahngebühren oder nicht nachvollziehbare Zusatzkosten muss man nicht in jedem Fall bezahlen. Ein spezialisierter Rechtsberater kann klären, welche Beträge wirklich fällig sind.

Widerspruch gegen eine unberechtigte Forderung einlegen

Ein Inkassobrief aus dem Ausland enthält nicht immer gerechtfertigte Forderungen. Falls die verlangte Summe zu hoch erscheint oder unberechtigt ist, sollten Betroffene Widerspruch einlegen. Dabei gilt es, Fristen einzuhalten und schriftlich zu kommunizieren. Wer die Dokumente kopiert und Belege sichert, kann im Streitfall nachweisen, dass eine Antwort erfolgt ist.

Ein gut formulierter Widerspruch enthält sachliche Argumente und Beweise. Falls ein Parkticket bereits bezahlt wurde, sollte der Empfänger den Zahlungsnachweis beilegen. Wer sich unsicher fühlt, kann sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für internationales Recht wenden.

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