Hilfe, Koffer verloren bei Flugreise – was nun?
Wenn Ihr Koffer verloren bei Flugreise geht, ist schnelles Handeln gefragt! Wenden Sie sich sofort an den Lost & Found-Schalter der Airline am Flughafen. Dort müssen Sie eine Schadensmeldung ausfüllen. Lassen Sie sich eine Kopie geben, um einen offiziellen Nachweis über den Vorfall zu haben. Wichtig: Notieren Sie sich die Referenznummer der Meldung, denn diese wird für die weitere Bearbeitung benötigt.
Falls Ihr Koffer nicht innerhalb weniger Stunden auftaucht, lohnt sich ein Anruf beim Kundenservice der Airline. So können Sie nachhaken, ob der Standort des Gepäcks bereits ermittelt wurde. Manche Fluggesellschaften bieten zudem Online-Tracking-Tools an, mit denen Sie den Status Ihres verlorenen Gepäcks verfolgen können.
Gepäck verloren? So können Sie vorsorgen!
Ein nützlicher Tipp für zukünftige Reisen: Nutzen Sie smarte Gepäck-Tracker wie das Apple AirTag oder ähnliche GPS-Tracker. Diese kleinen Geräte lassen sich im Koffer platzieren und ermöglichen es Ihnen, den Aufenthaltsort Ihres Gepäcks jederzeit über Ihr Smartphone zu überprüfen. Dies hilft nicht nur Ihnen, sondern erleichtert auch den Mitarbeitern am Lost & Found-Schalter die Suche.
Bleibt Ihr Koffer weiterhin verschwunden, haben Sie das Recht, sich mit den wichtigsten Dingen für Ihren Aufenthalt auszustatten. Dazu gehören Hygieneartikel, Kleidung oder andere dringend benötigte Utensilien. Wichtig: Bewahren Sie die Kassenbons auf, denn die Airline ist verpflichtet, notwendige Ausgaben zu erstatten.
Koffer länger als 21 Tage weg? Das sind Ihre Rechte!
Sollte Ihr Gepäck nach 21 Tagen immer noch nicht gefunden werden, gilt es als offiziell verloren. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die maximale Summe, die Ihnen zusteht, beträgt etwa 1.400 Euro, abhängig von der Airline und den geltenden Regelungen.
Um den Entschädigungsprozess zu beschleunigen, empfiehlt es sich, eine detaillierte Liste des Gepäckinhaltsanzugeben. Hochwertige Gegenstände sollten mit Rechnungen belegt werden, da die Airline möglicherweise Nachweise für den Wert der verloren gegangenen Dinge verlangt.
Weitere Informationen zu Ihren Rechten finden Sie in der Broschüre „Fluggastrechte“ des Europäischen Verbraucherzentrums unter www.evz.de.