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Worauf habe ich Anspruch, wenn sich Reisen verzögern?

Reiseverzögerung Entschädigung – welche Ansprüche haben Sie?
Eine Reiseverzögerung kann ärgerlich sein, insbesondere wenn Anschlussverbindungen verpasst werden oder Pläne durcheinander geraten. Doch Reisende haben in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung. Ob bei Flug, Bahn, Bus oder Schiff – die gesetzlichen Regelungen schützen Passagiere vor erheblichen Verspätungen.

Reiseverzögerung Entschädigung – welche Rechte haben Sie?

Je nach Verkehrsmittel gelten unterschiedliche Entschädigungsregelungen:

  • Flugzeug: Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht eine Entschädigung von bis zu 600 Euro vor, wenn ein Flug mindestens drei Stunden verspätet ist und die Fluggesellschaft verantwortlich ist. Auch bei Flugannullierungenoder Überbuchungen stehen Passagieren Entschädigungen sowie Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Hotelübernachtungen zu.
  • Bahn: Bei der Bahn beginnt der Erstattungsanspruch ab 60 Minuten Verspätung. Dann können Reisende 25 % des Ticketpreises zurückverlangen. Ab 120 Minuten steigt die Erstattung auf 50 %. Wer aufgrund einer Zugverspätung eine Übernachtung benötigt, kann sich die Kosten unter bestimmten Bedingungen erstatten lassen.
  • Bus & Fernbus: Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden bei einer Strecke von mindestens 250 km haben Reisende das Recht auf Erstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung.
  • Schiffsreisen: Auch auf Fähren und Kreuzfahrtschiffen gelten Entschädigungsregelungen, wenn die Verspätung mehr als 90 Minuten beträgt.

Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung?

Nicht in jedem Fall haben Passagiere automatisch ein Recht auf Erstattung. Wenn die Verspätung durch höhere Gewaltwie Unwetter, Streiks oder politische Unruhen verursacht wird, entfällt in der Regel der Anspruch. Ebenso müssen Pauschaltouristen laut gängiger Rechtsprechung Flugzeitenänderungen von bis zu zwei Stunden hinnehmen.

Wie setzen Sie Ihre Rechte durch?

Wenn eine Beschwerde direkt beim Verkehrsunternehmen erfolglos bleibt, können sich Reisende an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden (www.soep-online.de). Diese prüft den Fall kostenlos und hilft bei der Durchsetzung der Ansprüche.

Wer sich über zusätzliche Rechte informieren möchte, findet auf offiziellen Webseiten wie der EU-Fluggastrechte-Seite oder der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr weiterführende Informationen.

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