Strafzettel aus dem Ausland bezahlen – diese Frage stellen sich viele Autofahrer nach einer Reise. Schnell ist es passiert: Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit, ein falsch geparktes Auto oder eine kleine Geschwindigkeitsüberschreitung, und schon flattert der Bußgeldbescheid aus dem Urlaubsland ins Haus. Doch muss man als deutscher Autofahrer diese Strafen überhaupt zahlen?
In den meisten Fällen lautet die Antwort: Ja. Innerhalb der Europäischen Union (EU) gibt es ein Abkommen, das die grenzüberschreitende Vollstreckung von Verkehrsstrafen ermöglicht. Ab einer Grenze von 70 Euro können ausländische Bußgelder in Deutschland eingetrieben werden. Eine Ausnahme bildet Österreich: Hier erfolgt die Vollstreckung bereits ab einem Betrag von 25 Euro. Zuständig für das Verfahren in Deutschland ist das Bundesamt für Justiz, das die Forderungen der ausländischen Behörden bearbeitet. Die Frist zur Begleichung eines solchen Bußgeldes beträgt in der Regel mehrere Wochen. Wer jedoch frühzeitig zahlt, kann in einigen Ländern von einem Rabatt profitieren.
Strafzettel aus dem Ausland bezahlen: Wann lohnt sich ein Widerspruch?
Nicht-EU-Länder wie Norwegen, die Schweiz oder Liechtenstein sind von diesem Abkommen ausgenommen. Zwar können deren Bußgelder in Deutschland nicht zwangsvollstreckt werden, dennoch empfiehlt es sich, die Strafe zu begleichen. Ignoriert man die Zahlungsaufforderung, kann es bei der nächsten Einreise zu unangenehmen Konsequenzen wie einer Einreisesperre oder zusätzlichen Kosten kommen. Besonders heikel sind Fälle aus Kroatien: Dort beauftragen Behörden häufig Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte, was die ursprüngliche Strafe erheblich verteuern kann. In solchen Fällen ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.
Ein Widerspruch gegen den Strafzettel ist nur dann sinnvoll, wenn eindeutige Fehler vorliegen – etwa bei falschen Angaben zum Fahrzeug oder zur Person. Wichtig ist dabei, die im Bußgeldbescheid genannte Frist nicht zu versäumen. Wer unsicher ist, sollte sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden.
Tipp: Zahlen Sie Bußgelder aus dem Ausland pünktlich. Neben finanziellen Folgen können unbezahlte Strafen auch zu Problemen bei künftigen Reisen führen.