Hotelhaftung bei Diebstahl – wer ist verantwortlich?
Die Hotelhaftung bei Diebstahl ist ein wichtiges Thema für Reisende, die sich fragen, wer für gestohlene Wertsachen im Hotelzimmer oder im Hotelsafe aufkommt. Grundsätzlich gilt: Ein einfacher Diebstahl persönlicher Gegenstände fällt unter das allgemeine Lebensrisiko. Weder das Hotel noch der Reiseveranstalter sind verpflichtet, für den Schaden aufzukommen. Doch es gibt Ausnahmen, in denen eine Haftung bestehen kann.
Wann haftet das Hotel?
Wenn ein Hotel bestimmte Sicherheitsmaßnahmen nicht einhält oder bauliche Mängel vorhanden sind, kann eine Mithaftung entstehen. Ist beispielsweise die Zimmertür defekt und lässt sich nicht abschließen, könnte das Hotel oder der Reiseveranstalter zur Verantwortung gezogen werden. Auch eine unzureichende Absicherung des Hotelsafes kann problematisch sein. Entscheidend ist dabei stets das jeweilige Landesrecht. In einigen Ländern sind Hotels verpflichtet, eine gewisse Haftung für Diebstähle in ihren Räumlichkeiten zu übernehmen.
Ein weiteres Kriterium ist der Aufbewahrungsort der Wertgegenstände. Viele Hotels bieten Safes an, die jedoch oft nur bis zu einer bestimmten Höchstsumme versichert sind. Gäste sollten sich daher bereits beim Check-in erkundigen, welche Haftungsgrenzen gelten. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, Wertgegenstände an der Rezeption zu hinterlegen, da Hotels für Gegenstände, die dort aufbewahrt werden, eine höhere Haftung übernehmen.
Welche Versicherungen greifen im Schadensfall?
Handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl oder Raub, kann unter Umständen auch die Hausratversicherungeinspringen. Diese deckt oft auch Schäden, die außerhalb der eigenen Wohnung entstehen – unter dem Punkt „Außenversicherung“. Hier gelten jedoch bestimmte Höchstbeträge, die je nach Versicherung variieren. Zudem setzen viele Versicherungen eine polizeiliche Anzeige des Diebstahls voraus.
Neben der Hausratversicherung kann eine Reisegepäckversicherung Schutz bieten. Diese deckt in der Regel Diebstähle aus dem Hotelzimmer oder dem Koffer, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Allerdings sind die Bedingungen oft streng und die Erstattungssummen begrenzt.
Was tun im Fall eines Diebstahls?
Bei einem Diebstahl im Hotel ist schnelles Handeln gefragt:
- Diebstahl umgehend bei der Hotelleitung melden
- Die Polizei einschalten und eine Anzeige erstatten
- Schriftliche Bestätigung des Vorfalls einholen
- Versicherung kontaktieren und Schadensmeldung einreichen
Tipp: Wer auf Reisen wertvolle Gegenstände mitführt, sollte vorab prüfen, ob diese ausreichend versichert sind und welche Maßnahmen das Hotel zur Sicherheit der Gäste bietet.