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Was kann ich tun, wenn die Fluggesellschaft mein Gepäck verliert?

Gepäckverlust bei der Fluggesellschaft kann ärgerlich sein und den Start in den Urlaub oder die Geschäftsreise erheblich beeinträchtigen. Wer richtig reagiert, kann jedoch seine Ansprüche geltend machen und sich schnell mit dem Nötigsten versorgen.

Gepäckverlust sofort melden

Falls Ihr Koffer nicht wie erwartet auf dem Gepäckband ankommt, sollten Sie umgehend handeln. Der erste Schritt besteht darin, den Verlust direkt am Flughafen bei der Airline oder am Lost & Found-Schalter zu melden. Dort erhalten Sie ein sogenanntes Property Irregularity Report (PIR)-Formular, das Sie ausfüllen müssen. Diese Schadensmeldung ist die Grundlage für eine mögliche Entschädigung. Wichtig ist, sich eine Kopie dieses Dokuments aushändigen zu lassen.

Welche Rechte haben Reisende bei Gepäckverlust?

Nach der Meldung des Gepäckverlusts bei der Fluggesellschaft haben Reisende Anspruch auf eine Erstattung notwendiger Ersatzkäufe. Darunter fallen Hygieneartikel, Unterwäsche, Kleidung und andere Dinge, die für die Zeit ohne Gepäck benötigt werden. Die Airline übernimmt diese Kosten bis zu einem bestimmten Betrag. Um die Erstattung zu erhalten, müssen alle Kaufbelege sorgfältig aufbewahrt und später bei der Fluggesellschaft eingereicht werden.

Nach internationalen Vorschriften gilt ein Gepäckstück als verloren, wenn es nach 21 Tagen nicht wieder aufgetaucht ist. In diesem Fall können Betroffene eine vollständige Entschädigung beantragen. Die maximale Erstattungssumme liegt bei etwa 1.400 Euro pro Passagier, abhängig von der Airline und den geltenden Vorschriften des Montrealer Übereinkommens.

Tipps zur Vorsorge und Absicherung

Um sich vor den Folgen eines Gepäckverlusts bei der Fluggesellschaft bestmöglich zu schützen, gibt es einige vorbeugende Maßnahmen. Es empfiehlt sich, wertvolle Gegenstände wie Elektronik, Medikamente oder wichtige Dokumente stets im Handgepäck zu transportieren. Eine Reiseversicherung mit Gepäckschutz kann zudem helfen, finanzielle Verluste auszugleichen, falls die Airline keine vollständige Entschädigung zahlt.

Zusätzlich kann es sinnvoll sein, eine Liste mit dem Inhalt des Koffers zu erstellen oder Fotos vom Gepäck und seinen Wertgegenständen zu machen. So lassen sich Ansprüche im Ernstfall leichter durchsetzen. Detaillierte Informationen zu den Rechten von Reisenden bietet die Broschüre „Fluggastrechte“ des Europäischen Verbraucherzentrums unter www.evz.de.

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