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Wer haftet bei Flugausfällen oder Verspätungen?

Fluggastrechte bei Flugausfall und Verspätung sind in der EU klar geregelt. Wenn Ihr Flug annulliert wird, überbucht ist oder mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort ankommt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Die EU-Fluggastrechteverordnung legt genau fest, unter welchen Bedingungen eine Airline eine Ausgleichszahlung leisten muss.

Entscheidend ist, ob der Flug von einer europäischen Airline durchgeführt oder von einem Flughafen in der EU gestartet wurde. Auch die Höhe der Entschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa der Flugstrecke, der Dauer der Verspätung und dem Zeitpunkt, an dem die Airline Sie über die Annullierung informiert hat. Wurde Ihnen ein Alternativflug mit nur geringfügig abweichenden Flugzeiten angeboten, kann dies den Anspruch beeinflussen.

H2: Fluggastrechte bei Flugausfall und Verspätung – Ihre Ansprüche

Wenn die Airline für die Verspätung oder Annullierung verantwortlich ist, haben Passagiere Anspruch auf eine pauschale Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Die genaue Summe richtet sich nach der Flugdistanz:

  • Kurzstrecken bis 1.500 km: 250 Euro
  • Mittelstrecken bis 3.500 km: 400 Euro
  • Langstrecken über 3.500 km: 600 Euro

Zusätzlich muss die Fluggesellschaft in vielen Fällen auch Betreuungsleistungen erbringen. Dazu gehören Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelunterkunft, falls der Flug erst am nächsten Tag stattfindet.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Bei außergewöhnlichen Umständen kann die Airline von der Haftung befreit sein. Dazu zählen unter anderem:

  • Unwetter oder Naturkatastrophen
  • Politische Unruhen
  • Sicherheitsrisiken
  • Streiks des Flughafenpersonals oder der Fluglotsen

Technische Defekte werden oft als außergewöhnliche Umstände geltend gemacht, allerdings haben Gerichte in vielen Fällen zugunsten der Passagiere entschieden, da Fluggesellschaften für die Wartung ihrer Maschinen verantwortlich sind.

H2: Pauschalurlauber und Fluggastrechte – Welche Rechte haben Sie?

Pauschalurlauber haben zusätzliche Rechte. Falls sie durch eine Flugverspätung den Urlaubsort später als geplant erreichen, können sie unter Umständen eine Minderung des Reisepreises verlangen. Beträgt die Verspätung mehr als vier Stunden, kann je nach Fall eine Entschädigung von fünf Prozent pro Tag der betroffenen Reisezeit gefordert werden.

Falls die Verspätung die Reise erheblich beeinträchtigt oder unmöglich macht, kann sogar ein kostenloser Rücktrittvon der Reise erfolgen. In solchen Fällen sollten betroffene Reisende schnell handeln und sich direkt an den Reiseveranstalter wenden.

H2: Wie fordern Sie Ihre Entschädigung ein?

Um Ihre Fluggastrechte geltend zu machen, sollten Sie die Verspätung oder den Flugausfall genau dokumentieren. Notieren Sie sich folgende Informationen:

  • Flugnummer und Buchungsbestätigung
  • Geplante und tatsächliche Abflug- sowie Ankunftszeiten
  • Schriftliche Kommunikation mit der Airline
  • Belege für entstandene Kosten (z. B. Hotel, Verpflegung)

Die Entschädigung kann direkt bei der Airline eingefordert werden. Falls die Fluggesellschaft nicht reagiert oder die Zahlung verweigert, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle oder einen Anwalt wenden.

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